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Unterricht

 

 

Beurteilung / Schullaufbahn

 

Die Schülerinnen und Schüler sollen förderorientiert beurteilt werden. Gleichzeitig hat die Schule den Auftrag, Schullaufbahnentscheide zu treffen.

 

Einzelbeurteilung

 

Die Beurteilung einer Arbeit wird mit einer Note zurückgemeldet, wobei ergänzende Bemerkungen möglich sind.

 

Zwischenbericht

 

Mitte November erhalten alle SchülerInnen des 7. Schuljahres und alle SchülerInnen der anderen Jahrgänge, welche gefährdet oder in einem speziellen Status sind, einen Zwischenbericht. Mit dem Zwischenbericht verbunden ist ein Angebot zu einem Gespräch.

 

Beurteilung eines Faches

 

Die Beurteilung in einem Fach beinhaltet alle Elemente der Beurteilung (Lernkontrollen, Produktbeurteilung, prozessbegleitende Beobachtungen, Qualität, Quantität, individuelle Fortschritte).

Bei Fächern mit mehreren Teilbereichen werden diese förderorientiert beurteilt. So können beispielsweise die individuellen Veränderungen in einem Bereich beurteilt und gewichtet werden, ohne dass die Gesamtbeurteilung in diesem Fach davon betroffen ist. Grundsätzlich besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Gesamtbeurteilung und der Beurteilung der Teilbereiche.

 

Schullaufbahnentscheide

 

Schullaufbahnentscheide werden aufgrund der Gesamtbeurteilung oder der Beurteilung in einzelnen Fächern vorgenommen. Schullaufbahnentscheide sind:

 

–    Stufenwechsel

–    Zulassung zur Mittelschulvorbereitung und zum Lateinunterricht

–    Wiederholung eines Schuljahres / Überspringen eines Schuljahres

–    Zuweisung in eine Kleinklasse oder Wechsel von der Kleinklasse in eine Realklasse

 

 

Promotionsordnung

 

KKA Für den Wechsel zwischen KKA und der Realstufe sind die Empfehlungen der Klassenlehrkraft und der Erziehungsberatung entscheidend.
Realschule Erreicht ein Schüler in zwei aufeinander folgenden Semestern in der Mehrheit aller Fächer eine Note unter 4, so wiederholt er die letzten beiden Semester.
Sekundarschule Erreicht ein Schüler in zwei aufeinander folgenden Semestern die Promotionsbedingungen nicht, so wechselt er in einen tieferen Schultyp oder wiederholt die letzten beiden Semester desselben Schultyps. Ein Schüler wird für das nächste Semester promoviert, wenn er in höchstens drei aller Fächer eine Note unter 4 erreicht. Dabei darf höchstens eines der Fächer Deutsch, Französisch oder Mathematik betroffen sein.
SSN Ein Schüler erfüllt die SSN-Promotion bzw. wird zum gymnasialen Unterricht zugelassen, wenn er in höchstens zwei  aller Promotionsfächer (D, F, 3. Sprache, M, Nk, Geo, Ges, BG, Mu) eine Note unter 4 erreicht.
GU9

Ein Schüler erfülltEin Schüler erfüllt die Promotion im gymnasialen Unterricht, wenn er in allen GU9- Fächern (D, F, 3. Sprache, M, Physik, Chemie, Bio, Geo, Ges, BG, Mu) eine genügende Note erreicht oder wenn bei höchstens vier ungenügenden Noten die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben.