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OSZ Belp

 

 

Handlungsleitfaden

 

Bei einem Verstoss gegen die schulischen Regelungen reagiert die Klassenlehrkraft nach dem vorgegebenen Handlungsleitfaden. Je nach Schwere eines Vorfalles können einzelne Schritte des Leitfadens übersprungen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (kein weiterer Verstoss während mindestens einem  Jahr und positive Beurteilung des allgemeinen Verhaltens) kann die Lehrerkonferenz ein Protokoll löschen.

 

 

1. Verstoss

 

Konsequenzen: Gespräch zwischen Lehrkraft und SchülerIn. Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten. Die Eltern werden informiert.

 

 

2. Verstoss

Konsequenzen: Gespräch zwischen Lehrkraft, SchülerIn und Eltern. Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten und eine Kopie der Schulleitung übergeben.

 

 

3. Verstoss

Konsequenzen: Gespräch zwischen Schulleitung, Lehrkraft und Eltern. Keine Teilnahme an speziellen Schulanlässen, Zusatzbericht in der Semesterbeurteilung, keine Gewährung eines allfälligen 10. SJ. Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten und je eine Kopie der Bildungskommission und den Fachstellen übergeben.

 

4. Verstoss

 

Konsequenzen: Gespräch zwischen Bildungskommissionsmitglied, Schulleitung, Lehrkraft und Eltern. Weitere Massnahmen (Zusatzbericht in der Semesterbeurteilung, Fachstellen einschalten, psychologische Abklärungen und Begleitung, Versetzung, schriftlicher Verweis, Schulverweis) werden eingeleitet. Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten.