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Handlungsleitfaden
Bei einem Verstoss gegen die schulischen Regelungen reagiert
die Klassenlehrkraft nach dem vorgegebenen
Handlungsleitfaden. Je nach Schwere eines Vorfalles
können einzelne Schritte des Leitfadens übersprungen
werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (kein weiterer
Verstoss während mindestens einem Jahr und positive
Beurteilung des allgemeinen Verhaltens) kann die
Lehrerkonferenz ein Protokoll löschen.
1. Verstoss
Konsequenzen: Gespräch zwischen Lehrkraft und SchülerIn.
Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten. Die Eltern
werden informiert.
2. Verstoss
Konsequenzen: Gespräch zwischen Lehrkraft, SchülerIn und
Eltern. Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten und
eine Kopie der Schulleitung übergeben.
3. Verstoss
Konsequenzen: Gespräch zwischen Schulleitung, Lehrkraft
und Eltern. Keine Teilnahme an speziellen Schulanlässen,
Zusatzbericht in der Semesterbeurteilung, keine
Gewährung eines allfälligen 10. SJ. Das Gespräch wird im
Protokoll festgehalten und je eine Kopie der
Bildungskommission und den Fachstellen übergeben.
4. Verstoss
Konsequenzen: Gespräch zwischen
Bildungskommissionsmitglied, Schulleitung, Lehrkraft und
Eltern. Weitere Massnahmen (Zusatzbericht in der
Semesterbeurteilung, Fachstellen einschalten,
psychologische Abklärungen und Begleitung, Versetzung,
schriftlicher Verweis, Schulverweis) werden eingeleitet.
Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten.
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