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OSZ Belp

 

 

Urlaube / Absenzen

 

 

Unvorhergesehene Absenzen

Unvorhergesehene Absenzen (Krankheit) werden, wie allgemein üblich, nachträglich mit einer schriftlichen Entschuldigung erledigt.

 

 

 

Vorhersehbare Absenzen

Für Urlaube muss rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, ein schriftliches Gesuch zu Handen der Bildungskommission bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.

 

Gesetzlich geregelte Abwesenheiten (Wohnungswechsel, Todesfall in der Familie usw.) werden mit einer schriftlichen Mitteilung an die Klassenlehrkraft erledigt.

 

Zahnarzt- und Arzt-Besuche sind wenn immer möglich auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

 

 

 

Unentschuldigte Absenzen

Unentschuldigte Absenzen haben folgende Konsequenzen:

–   Schriftlicher Verweis;

–   Zeugniseintrag;

–   angemessener Arbeitseinsatz;

–   im Wiederholungsfall wird Anzeige erstattet.

 

 

 

Fünf freie Halbtage

Die Eltern können ihre Kinder pro Schuljahr fünf Halbtage von der Schule dispensieren. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Halbtage können einzeln oder in Blöcken bezogen werden. Als Halbtage gelten auch einzelne Lektionen aus dem Angebot der Schule oder ausserhalb des normalen Stundenplanes stattfindende Schulanlässe (Sporttage, Spezialtage).

 

In der letzten Schulwoche des 9. Schuljahres dürfen keine Halbtage bezogen werden.

 

Die Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag über die Absenz informiert sein.

 

 

 

 

Hier finden sie das nötige Formular, um einen Urlaub zu beantragen:

Urlaubsgesuch (Word)