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Urlaube / Absenzen
Unvorhergesehene Absenzen
Unvorhergesehene Absenzen (Krankheit) werden, wie
allgemein üblich, nachträglich mit einer schriftlichen
Entschuldigung erledigt.
Vorhersehbare Absenzen
Für Urlaube muss rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, ein
schriftliches Gesuch zu Handen der Bildungskommission
bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.
Gesetzlich geregelte Abwesenheiten (Wohnungswechsel, Todesfall in
der Familie usw.) werden mit einer schriftlichen
Mitteilung an die Klassenlehrkraft erledigt.
Zahnarzt- und Arzt-Besuche sind wenn immer möglich auf die
unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Unentschuldigte Absenzen
Unentschuldigte Absenzen haben folgende Konsequenzen:
–
Schriftlicher Verweis;
–
Zeugniseintrag;
–
angemessener Arbeitseinsatz;
– im
Wiederholungsfall wird Anzeige erstattet.
Fünf freie Halbtage
Die Eltern können ihre Kinder pro Schuljahr fünf Halbtage von der
Schule dispensieren. Eine Angabe von Gründen ist nicht
erforderlich. Die Halbtage können einzeln oder in
Blöcken bezogen werden. Als Halbtage gelten auch
einzelne Lektionen aus dem Angebot der Schule oder
ausserhalb des normalen Stundenplanes stattfindende
Schulanlässe (Sporttage, Spezialtage).
In der letzten Schulwoche des 9. Schuljahres dürfen keine Halbtage
bezogen werden.
Die Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag über die
Absenz informiert sein.
Hier finden sie das nötige Formular, um
einen Urlaub zu beantragen:
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