Schnupperlehren während der
Schulzeit
Grundsätzlich werden die Schnupperlehren in der schulfreien Zeit, d.h.
nur ausnahmsweise während der Schulzeit besucht. Das
Dispensationsgesuch muss frühzeitig, spätestens 2 Wochen
vor Beginn der Schnupperlehre, der Klassenlehrkraft
zuhanden der Schulleitung eingereicht werden.
Für den gleichen Schüler können nicht mehr als 5 Schultage pro
Schuljahr für die Absolvierung einer oder mehrerer
Schnupperlehren bewilligt werden.
Bitte bei der Klassenlehrkraft das entsprechende Formular einfordern.
Für alle Abwesenheiten gilt: Die SchülerInnen haben die
verpassten Unterrichtsinhalte selber nachzuarbeiten.
Hier finden sie das nötige Formular, um
ein Schnupperlehrgesuch zu beantragen:
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